Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich
Oberösterreich
Förderung des Feuerwehrwesens in Oberösterreich: 1. Die Kosten des Landes-Feuerwehrverbandes zu tragen, soweit diesem nicht andere Mittel zur Verfügung stehen; 2. Die Feuerwehren durch Beihilfen zu den Kosten der Maßnahmen zu unterstützen, die zur Erzielung einer ausreichenden Schlagkraft notwendig sind; 3. Die Gemeinden durch Beihilfen zu den von ihr gemäß § 5 und § 6 Oö. Feuerwehrgesetz zu tragenden Kosten zu unterstützen.