Psychiatrische Familienpflege Link zur Förderung kopieren

Die Förderung „Psychiatrische Familienpflege“ bezeichnet einen betreuten Wohnplatz bei einer Gastfamilie, mit beratender Begleitung durch eine psychosoziale Einrichtung. Sie soll Menschen mit dauerhaftem psychosozialem Unterstützungsbedarf eine langfristige Integration ermöglichen.

Eine Beschäftigungsmöglichkeit im Haushalt, Garten oder in der Landwirtschaft der Familie ist – wenn gewünscht- gegeben.

Ziele der Leistungsform

  • Eröffnung neuer Beziehungsmöglichkeiten
  • Vollständige Integration im Gemeindeleben
  • Erhöhung der Lebensqualität
  • Hohes Maß an persönlicher Freiheit

Zielgruppe: Die Kundinnen und Kunden sind Menschen mit dauerhaftem psychosozialen Unterstützungsbedarf. Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen und zur Bewältigung des Alltags wird Unterstützung und Begleitung benötigt.

Die unmittelbaren Betreuungsleistungen erbringt die jeweilige Gastfamilie. Diese sind mittels Vertrag geregelt und werden auch honoriert. Die Verträge haben keine zeitliche Befristung und werden mit einer Kündigungsfrist für alle VertragspartnerInnen (KundIn, Familie und Trägerorganisation) geschlossen.

Die MitarbeiterInnen psychosozialer Dienste unterstützen die Familien in der Gestaltung der individuellen Betreuungsform durch Hausbesuche und Gastfamilientreffen und bieten nach Wunsch auch individuelle Begleitung bei auftretenden Fragen und Problemen an.

Die Gastfamilie erhält ein monatliches Entgelt für die Versorgung und Betreuung.

Der Mensch mit psychischer Beeinträchtigung leistet einen Beitrag.

Nähere Informationen, insbesondere zu den direkten und indirekten Leistungen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen, Voraussetzungen bzw. den Links zu externen Informationsseiten.

http://www.promentelaienarbeit.at/ Rubrik: Betreutes Wohnen in Familien

Kontrolle und Qualitätssicherung gem. § 29 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 17, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034727