TOP-Tourismus-Impuls-Förderung, Teil A, TOP-Investition 2014-2020 Link zur Förderung

Unterstützung von bestehenden KMU bei Investitionen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (OeHT)
Strauchgasse 3, 1010 Wien
oeht@oeht.at
http://www.oeht.at

Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft - Abteilung VIII/4 - Tourismus-Förderungen
Stubenring 1, 1010 Wien
abt-84@bmaw.gv.at
http://www.bmaw.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abgeltungspauschale: Der Förderungswerber muss nach einer positiven Erledigung seines Ansuchens auf Förderung eines Vorhabens gemäß Teil A, Punkt 6.2 (TOP-Impuls-Kredit) bzw. Punkt 6.3 (TOP-Tourismus-Kredit) der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien 2014-2020 im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Förderung eine pauschale Abgeltung der Bearbeitungskosten in Höhe von € 5.000,- an die ÖHT leisten.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über den TOP-Tourismus-Impuls 2014 - 2020, KMU-Förderungsgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismusstandortes Österreich

Referenznummer

1034537