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Unterstützung von bestehenden KMU bei Investitionen
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. Parkring 8A, 1010 Wien oeht@oeht.at http://www.oeht.at
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - Abteilung V/4 - Tourismus-Förderungen Stubenring 1, 1010 Wien abt-54@bmlrt.gv.at http://www.bmlrt.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 03.03.2021)
www.oeht.at
Abgeltungspauschale: Der Förderungswerber muss nach einer positiven Erledigung seines Ansuchens auf Förderung eines Vorhabens gemäß Teil A, Punkt 6.2 (TOP-Impuls-Kredit) bzw. Punkt 6.3 (TOP-Tourismus-Kredit) der TOP-Tourismus-Impuls-Richtlinien 2014-2020 im Falle einer Nichtinanspruchnahme der Förderung eine pauschale Abgeltung der Bearbeitungskosten in Höhe von € 5.000,- an die ÖHT leisten.