Beihilfen zur begleitenden land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildung Link zur Förderung kopieren

Nach den Bestimmungen kann die Veranstaltung von Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten zur begleitenden Berufsbildung gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 26 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2023 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034453

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