Gesetzliche Berufsausbildung im Sektor Land- und Forstwirtschaft in Kärnten Link zur Förderung

Ermöglichung der Teilnahme an einer geregelten Berufsausbildung (Lehrlings- oder Meisterausbildung) von Personen, welche unter den Geltungsbereich der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsverordnung 1991, LGBl 144 idgF fallen. Insbesondere die Teilnahme an Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten, die von der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle veranstaltet werden (Aufwand für Reise, Teilnahme, Aufenthalt sowie Lernbehelfe), können gefördert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-10

Die Förderungsabwicklungsstelle hat die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu kontrollieren.

Rechtsgrundlage

§ 26 Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie, LGBl 6/2006 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034453