Integrationshilfe zur Entlastung der Familie Link zur Förderung

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Leistungen zur Familienentlastung, um pflegende Angehörige von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer geistigen Fähigkeit bzw. körperlichen Funktion beeinträchtigt sind, zu unterstützen.

Das Land Vorarlberg unterstützt im Bereich der Integrationshilfe zur Entlastung der Familie Einzelpersonen.

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Menschen mit Behinderung Integrationshilfe für die Inanspruchnahme von Leistungen, die von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und anderen Einrichtungen erbracht werden.

Bei der Gewährung von Integrationshilfen zur Entlastung der Familie beträgt der Eigenleistungsanteil 10 v.H. der Kosten.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Chancengesetz, LGBl. Nr. 30/2006), Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe (Integrationshilfeverordnung, LGBl. Nr. 22/2007)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034297