Integrationshilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Wohnen und Freizeit) Link zur Förderung kopieren

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Assistenz- und Förderleistungen

  • zur Entwicklung der Persönlichkeit und des Potentials
  • für ein Leben in Eigenständigkeit und Selbstständigkeit
  • zum Wohnen und zur sozialen Integration

um Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Leben in Eigenständigkeit zu ermöglichen.

Das Land Vorarlberg unterstützt im Bereich der Integrationshilfe überwiegend Einzelpersonen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration
Landhaus, 6901 Bregenz

Die Vorarlberger Landesregierung gewährt Menschen mit Behinderung Integrationshilfe für die Inanspruchnahme von Leistungen, die von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und anderen Einrichtungen erbracht werden. Eigenes Einkommen und Vermögen sowie zivilrechtlich zustehende Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich nach den mindestsicherungs­recht­lichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Genaueres bestimmt die Integrationshilfeverordnung.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Chancengesetz, LGBl. Nr. 30/2006), Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe (Integrationshilfeverordnung, LGBl. Nr. 22/2007)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034263