Die antragstellende Person entspricht der für das entsprechende Angebot definierten Zielgruppe von Menschen mit Behinderung und erfüllt die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung nach dem Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung:
- österreichische Staatsbürgerschaft bzw. gleichgestellt
- Hauptwohnsitz in Vorarlberg
- keine Selbst- bzw. Fremdfinanzierbarkeit gegeben
und der Integrationshilfeverordnung.
Die Hilfe zur Selbsthilfe, zur Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sollen möglichst gestärkt werden. Die Integrationshilfe muss im Hinblick auf die Zielerreichung möglichst nachhaltig sein und der Integration im familiären und gesellschaftlichen Umfeld dienen. Der mit der Integrationshilfe verbundene Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.
Voraussetzung für leistungserbringende Einrichtung:
- Rahmen- und Produktvereinbarung mit dem Land Vorarlberg nach den Richtlinien des Sozialfonds
- leistungsbezogene Abrechnung
- Vorlage von Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Förderung an Einrichtungen und Gruppierungen, wie z.B. Selbsthilfevereine:
- Förderansuchen mit Projekt- bzw. Aktivitätenbeschreibung sowie Kostenschätzung und Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen
Anträge sind schriftlich – vor Leistungsbeginn – bei der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration, Landhaus, 6901 Bregenz einzureichen. Anträge auf ambulante Leistungen können auch über Leistungserbringer eingebracht bzw. Erledigungen derselben über diese ausgefolgt werden.
Für die antragstellende Person:
- Integrationshilfeantrag
- je nach beantragter Leistung variieren die beizulegenden Unterlagen
Bei Integrationshilfeanträgen, die eine längerfristige Beratungs-, Behandlungs-, Assistenz- oder Betreuungsleistung zum Gegenstand haben, ist dem Antrag zusätzlich die zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem Leistungserbringer abzuschließende Leistungsvereinbarung, in der zumindest Art, Ausmaß, Dauer und Kosten der zu erbringenden Leistung (des Leistungsbündels) sowie detaillierte und überprüfbare Ziele enthalten sind, beizulegen.
Antragsformular siehe Link