Verwaltungs- und Betreuungsbeiträge für Tagesmütter bzw. Tagesväter Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Rechtsträger, die Tagesmütter bzw. Tagesväter beschäftigen, und selbständige Tagesmütter bzw. Tagesväter - einerseits mit einem Verwaltungsbeitrag zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben und andererseits mit einem Betreuungsbeitrag für die Entlohnung der Betreuung durch Tagesmütter bzw. Tagesväter.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ LDZ
Bahnhofplatz 1 4021 Linz
+43732772015526
Elementarpaedagogik@bildung-ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Rechtsträger sowie die Tagesmütter bzw. Tagesväter unterliegen in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht der Aufsicht der Bildungsdirektion OÖ.

Die Oö. Landesregierung hat zu überwachen, ob die Rechtsträger sowie die Tagesmütter bzw. Tagesväter die ihnen nach dem Oö. Kinderbildungs- und -be-treuungsgesetz obliegenden Aufgaben erfüllen, dabei die gesetzlichen Anforderungen einhalten und ihre Tätigkeit bewilligungsgemäß ausüben. Zu diesem Zweck sind die Rechtsträger und die Tagesmütter bzw. Tagesväter verpflichtet, den Organen der Behörde die Ausübung der Aufsicht zu ermöglichen; insbesondere ist der Kontakt zu den Minderjährigen, der Zutritt zu allen Gebäuden und Liegenschaften sowie die Einsicht in alle Aufzeichnungen zu gewähren. Die Bildungsdirektion hat für die Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und die Tagesmütter bzw. Tagesväter in pädagogischer Hinsicht entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld bestellt.

Rechtsgrundlage

§ 11a Abs. 5 Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz i.d.g.F. und Oö. Tagesmütter- bzw. Tagesväter-Verordnung 2014 i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1034230