Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Geschützte Arbeit" Link zur Förderung

Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen

1)     die Möglichkeit bieten,

  • eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes - in einer geschützten Werkstätte die einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommt - auszuüben oder
  • eine Erwerbsarbeit in Form eines geschützten Arbeitsplatzes in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben
  • zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.

2)     durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes so weit qualifizieren, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis gelingt bzw. der Übergang in ein Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird.

 Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen:

Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden)

  • Arbeitsangebot innerhalb der Geschützten Arbeit und/oder Begleitende Personalüberlassung
  • Arbeitsbegleitende Maßnahmen
  • Individualisierte Personalentwicklung

Indirekte Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisa­torischer Rahmenbe­dingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbil­dung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Refle­xion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgaben­bereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspek­ten zum Inhalt haben)

  • Leistungen im Sinne allgemeiner Betriebsführung
  • Organisatorisch-planerische Leistungen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/19742.htm

Die Sachleistungsempfänger und sonstige beitrags- und kostenersatzpflichtige Personen haben gemäß § 20 Oö.ChG 2008 idgF in Verbindung mit der Oö. ChG Beitrags- und Richtsatzverordnung Beiträge sowie gemäß §§ 39 bis 45 Oö. ChG 2008 idgF Kostenersatz zu den Sachleistung zu zahlen.

Kontrolle und Qualitätssicherung gemäß § 29 Oö. ChG IdgF in wirtschaftlicher und fachlicher Hinsicht.
Die Kontrolle der Landesregierung ist unter Einbindung der Interessenvertretung dahingehend auszuüben, dass
1. die Einrichtungen nach ihrer Führung und Ausstattung den Erfordernissen einer fachgerechten Leistungserbringung entsprechen
2. die Entgelte sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet werden.

Rechtsgrundlage

§§ 11, 27, 28 und 30 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1034222