Die Förderung „Geschützte Arbeit in Werkstätten und in Betrieben“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen
1) die Möglichkeit bieten,
- eine Erwerbsarbeit im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes - in einer geschützten Werkstätte die einem Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst nahe kommt - auszuüben oder
- eine Erwerbsarbeit in Form eines geschützten Arbeitsplatzes in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben
- zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung.
2) durch Überlassung an Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes so weit qualifizieren, dass eine dauerhafte Übernahme in ein Dienstverhältnis gelingt bzw. der Übergang in ein Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird.
Zu den erbrachten und geförderten Leistungen zählen:
Direkte Leistungen (jene Leistungen, welche in direkter Interaktion mit den Menschen mit Beeinträchtigungen erbracht werden)
- Arbeitsangebot innerhalb der Geschützten Arbeit und/oder Begleitende Personalüberlassung
- Arbeitsbegleitende Maßnahmen
- Individualisierte Personalentwicklung
Indirekte Leistungen (jene Leistungen, welche die Schaffung geeigneter organisatorischer Rahmenbedingungen, die Sicherung der Qualität der inhaltlichen Arbeit und Ausbildung durch eine bewusste Planung der Abläufe und Reflexion, die Sicherstellung des Informationsflusses, die Weiterentwicklung der Konzeption und Qualität der Einrichtung, eine geplante Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches und eine Auseinandersetzung mit inhaltlich-methodischen Aspekten zum Inhalt haben)
- Leistungen im Sinne allgemeiner Betriebsführung
- Organisatorisch-planerische Leistungen
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den weiterführenden Informationen zu den Voraussetzungen