Beiträge für Schlepperwege Link zur Förderung

Beiträge zu den Kosten für Erstellung, Ausbau und Instandsetzung und von Schlepperwege an Forstbetriebe.

Ziel der Förderung ist die dauerhafte Erschließung von Wäldern mit Schlepper-befahrbaren Forstwegen (Schlepperwege) zur Erleichterung der Waldpflege, des Forstschutzes und der Holzernte im Rahmen der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder.

Anträge auf Förderung können einbringen:

  • Waldeigentümer (Privatwaldeigentümer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Vc-Forstwesen
Landhaus, 6901 Bregenz
forstwesen@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kostenplausibilisierung mit Angeboten (unter 10.000€  zwei Angebote, über 10.000€ drei Angebote)

  • Belegkontrolle
  • Fachliche Plausibilitätskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle
  • Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Beiträgen für forstliche Maßnahmen, AFRL Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1034081