Beiträge für Forststraßen Link zur Förderung

Beiträge zu den Kosten für die Errichtung von Forststraßen und forstlicher Infrastruktur.

Ziel:

1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel

2. Aufrechterhaltung und Verbesserung von Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und ökologischen Wirkungen

3. Schonende, raschere und effizientere Leistungserbringung in der Waldbewirtschaftung und bei Windwurf, Waldbrand etc., sowie Verringerung biotischer Folgeschäden

4. Steigerung der Produktivität, der Holzqualität und des Arbeitseinkommens sowie der regionalen Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Holz

5. Mobilisierung der nachhaltigen Holznutzungsreserven

Anträge auf Förderung können einbringen:

  • Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Vc-Forstwesen
Landhaus, 6901 Bregenz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 21.05.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

35 % für die Errichtung von Forststraßen

50 % für die Errichtung von Forststraßen in Wäldern mit hoher Schutzwirkung oder im hohen öffentlichen Interesse

  • Belegkontrolle
  • fachliche Plausibilitätskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle - Kollaudierung
  • Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen“ Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Budgetiertes Volumen

0.4 Mio. Euro

Referenznummer

1034073