Beiträge für Forststraßen Link zur Förderung kopieren

Beiträge zu den Kosten für die Errichtung von Forststraßen und forstlicher Infrastruktur.

Ziel:

1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel

2. Aufrechterhaltung und Verbesserung von Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und ökologischen Wirkungen

3. Schonende, raschere und effizientere Leistungserbringung in der Waldbewirtschaftung und bei Windwurf, Waldbrand etc., sowie Verringerung biotischer Folgeschäden

4. Steigerung der Produktivität, der Holzqualität und des Arbeitseinkommens sowie der regionalen Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Holz

5. Mobilisierung der nachhaltigen Holznutzungsreserven

Anträge auf Förderung können einbringen:

  • Waldeigentümer (Privatwaldbesitzer, Agrargemeinschaften, Waldbesitzervereinigungen, Gemeinden)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Vc-Forstwesen
Landhaus, 6901 Bregenz

35 % für die Errichtung von Forststraßen

50 % für die Errichtung von Forststraßen in Wäldern mit hoher Schutzwirkung oder im hohen öffentlichen Interesse

  • Belegkontrolle
  • fachliche Plausibilitätskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle - Kollaudierung
  • Stichprobenkontrolle

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 „Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen“ Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Vorarlberg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Referenznummer

1034073