Der Antrag ist grundsätzlich formlos schriftlich per Post oder E-Mail zu stellen, hat aber jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:
(1) Äußere Daten von der/dem NachwuchswissenschafterIn und etwaiger MitarbeiterInnen:
(a) Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Hochschule, Studienrichtung, Matrikelnummer, Bankverbindung.
(b) Datum der Einreichung.
(2) Aussagekräftiges Exposé bzw. Projektbeschreibung (maximal fünf Seiten):
(a) Titel der wissenschaftlichen Arbeit/des wissenschaftlichen Projekts.
(b) Ausgangssituation, Vorgangsweise (inkl. Methoden), Projektziel bzw. These der Arbeit, Resümee (soweit bereits vorhanden), Literatur, inkl. Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeit/des Projekts.
(c) Art der wissenschaftlichen Arbeit (z.B. Diplomarbeit; innerhalb/außerhalb der Hochschule) bzw. Art des wissenschaftlichen Projekts.
(3) kurzer Lebenslauf inkl. Bildungsgang.
(4) Publikationsliste (wenn vorhanden).
(5) Kostenaufstellung:
(a) Ausgaben: Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten.
(b) Einnahmen: Angabe weiterer beantragter / bewilligter Förderungen, Werbekooperationen, Drittmittelförderungen, etwaige Erlöse (z.B. Verkauf von Publikationen, Eintritte, usw.).
(c) Begründung, warum um eine Förderung von der Österreichischen HochschülerInnenschaft angesucht wird.
(d) Höhe und Verwendungszweck der bei der Österreichischen HochschülerInnenschaft angesuchten Geldmittel.
(e) Honorare sind mit einer Begründung zu versehen falls sie im Rahmen der Förderung durch diesen Topf bezahlt werden sollen.
Bei Beantragung eines Stipendiums müssen zusätzlich die Kontoauszüge der letzten 3 Monate inkl. Erläuterungen beigefügt werden, um das regelmäßige Einkommen bei der Vergabe zusätzlich als soziales Kriterium bei der Bemessung der Förderhöhe berücksichtigen zu können.