Entschädigungszahlungen für Schlachtung von Reagenten nach der Rindergesundheits-Überwachungs-VO Link zur Förderung

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Ausmerzung sämtlicher IBR/IPV-, Bangseuche- oder Rinderleukose-Reagenten durch Bescheid unter Angabe der Ohrmarkennummern zu verfügen. Reagenten sind unmittelbar an Schlachtbetriebe zur Schlachtung abzugeben. Die Ausmerzfrist ist, von einigen in der Verordnung genannten Ausnahmen abgesehen, mit höchstens sechs Wochen festzusetzen.

Die amtliche Fleischuntersuchungstierärztin bzw. der amtliche Fleischuntersuchungstierarzt hat über die erfolgte Schlachtung von Rindern, die auf Grund der angeordneten Ausmerzung geschlachtet wurden, der Tierhalterin bzw. dem Tierhalter eine Bestätigung auszustellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Gruppe III/B
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§§ 14,24,27,30,40 Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 334/2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Vorsorgender Schutz der VerbraucherInnengesundheit insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den VerbraucherInnenerwartungen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

Referenznummer

1033984