Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Vorarlberg
Vorarlberg
Im Rahmen der Vereinbarungen mit der Landwirtschaftskammer ist diese Förderstelle für Maßnahmen und Projekte zuständig. Dies können Maßnahmen sein, wie in der Tierzuchtrichtlinie definiert: Informationen, Schulungen und sonstige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Züchtervereinigungen Veranstaltung von Wettbewerben, Ausstellungen und Messen oder die Teilnahme an solchen Veranstaltungen Anlegen und Führen von Zuchtbüchern (ausgenommen Geflügel und Kleintiere) Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren (ausgenommen Geflügel und Kleintiere). Weitere Maßnahmen können bspw. sein: Ankaufsbeihilfen Bergmaschinenförderung im Nachhinein Beiträge zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten Beiträge für Milchhygienemaßnahmen Beiträge für soziale Betriebshilfe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Förderungswerber können natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, und anerkannte Züchtervereinigungen sein.