Das Land Vorarlberg gewährt auf Grund der Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes, LFFG, und der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL), nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel, Zuschüsse an innovative Einzelprojekte für die Landwirtschaft.
Förderungswerber können sein: natürliche Personen, juristische Personen, Verbände, Vereine und landwirtschaftliche Betriebe.