Allgemeine Hilfs- und Rettungsdienste Link zur Förderung kopieren

Basisförderung an Organisationen der allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienste gem. K-RFG zur Erfüllung folgender Aufgaben:

  • Leistung von Erste Hilfe
  • Herstellung der Transportfähig und die Beförderung unter sachgerechter Betreuung mit einem geeigneten Verkehrsmittel in eine Krankenanstalt u. ä.
  • Zuführung zu sonstiger ärztlicher Versorgung von Personen, die eine erhebliche Gesundheitsstörung erlitten haben und medizinischer Behandlung bedürfen
  • Beförderung von Personen unter sachgerechter Betreuung mit einem geeigneten Verkehrsmittel, die wegen ihres Gesundheitszustandes kein gewöhnliches Transportmittel benützen können
  • Bereitstellung entsprechende Erste Hilfe an Ort und Stelle bei Veranstaltungen
  • Anbieten von Schulungen in Erster Hilfe.

Die Förderung richtet sich an Non-profit-Organisationen und Zweck der Förderung ist die Sicherstellung der erkrankungs- bzw. unfallbedingten Versorgung des Patienten.

Jährliche Übermittlung der Leistungsparameter durch die jeweilige Non-Profit-Organisation.

Rechtsgrundlage

Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz - K-RFG; LGBl. Nr 96/1992 idgF; vertragliche Vereinbarungen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033646