Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land Vorarlberg übernimmt auf Antrag der Gemeinden ein Drittel der entstandenen Kosten zu Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
Als Leistungsempfänger kommen natürliche und juristische Personen in Frage, die Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand durchführen.