Förderung von Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg übernimmt auf Antrag der Gemeinden ein Drittel der entstandenen Kosten zu Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.

Als Leistungsempfänger kommen natürliche und juristische Personen in Frage, die Pflanzenschutzmaßnahmen gegen Feuerbrand durchführen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
05574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Schutz von Pflanzen (Pflanzenschutzgesetz); AFRL Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; jährlicher Erlass des Amtes der Landesregierung zu Pflanzenschutzmaßnahmen und Kostentragung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,035 Mio. Euro

Referenznummer

1033612