Gewährung von Zinsenzuschüssen für landwirtschaftliche Bauvorhaben Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg gewährt auf Grund der Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes, LFFG, nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Zinsenzuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben, wenn das Vorhaben trotz höchstmöglicher Ausschöpfung der AIK-Mittel nicht finanzierbar ist.

Förderungswerber können sein: natürliche Personen, die in Vorarlberg einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr ganzjährig bewirtschaften, ihr Einkommen überwiegend aus der Land- und Forstwirtschaft beziehen und die Gewähr bieten, dass der geförderte Betrieb ordnungsgemäß bewirtschaftet wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
landwirtschaft@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft; AFRL Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; Richtlinien für die Gewährung von Zinsenzuschüssen für landwirtschaftliche Bauvorhaben
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,1 Mio. Euro

Referenznummer

1033604