Das Land Vorarlberg gewährt auf Grund der Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes, LFFG, nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Zinsenzuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben, wenn das Vorhaben trotz höchstmöglicher Ausschöpfung der AIK-Mittel nicht finanzierbar ist.
Förderungswerber können sein: natürliche Personen, die in Vorarlberg einen landwirtschaftlichen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr ganzjährig bewirtschaften, ihr Einkommen überwiegend aus der Land- und Forstwirtschaft beziehen und die Gewähr bieten, dass der geförderte Betrieb ordnungsgemäß bewirtschaftet wird.