Das Land Vorarlberg gewährt auf Grund der Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes, LFFG, nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Zinsenzuschüsse an Hofübernehmer.
Förderungswerber können sein: natürliche Personen bis zu einem Alter von 35 Jahren, die einen landwirtschaftlichen Betrieb als Eigentümer übernommen haben und diesen auf eigene Rechnung und Gefahr ganzjährig bewirtschaften und bewohnen.