Gewährung von Zinszuschüssen an Jungübernehmer in der Landwirtschaft Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg gewährt auf Grund der Bestimmungen des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes, LFFG, nach Maßgabe der im jeweiligen Landesvoranschlag zur Verfügung stehenden Mittel Zinsenzuschüsse an Hofübernehmer.

Förderungswerber können sein: natürliche Personen bis zu einem Alter von 35 Jahren, die einen landwirtschaftlichen Betrieb als Eigentümer übernommen haben und diesen auf eigene Rechnung und Gefahr ganzjährig bewirtschaften und bewohnen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft; AFRL Allgemeine Förderungsrichtlinie des Landes Vorarlberg; Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Jungübernehmer in der Landwirtschaft
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,02 Mio. Euro

Referenznummer

1033596