Grundversorgung Oberösterreich - Beitrag an Organisationen Link zur Förderung kopieren

Organisationen, die für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Zielgruppe der Grundversorgungsvereinbarung Art. 15a B-VG) Leistungen zur Deckung der Grundbedürfnisse in den Bereichen Lebensunterhalt und Wohnen - insbesondere durch die Unterbringung und Betreuung in einer geeigneten Unterkunft - erbringen, können Landesbeiträge erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

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Kostenersatz/-beitrag bei Einkommen, nachträglicher Auszahlung von Ansprüchen und bei Verpflichtungserklärungen.

  • Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten, AMS-Daten
  • Belegkontrolle anhand von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen
  • Vorortkontrollen

Rechtsgrundlage

Oö. Grundversorgungsgesetz 2006 (LGBl. Nr.12/2007 idF. LGBl. Nr.54/2012) Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG (LGBl.Nr.93/2004)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1033521