Zuwendung an den Salzburger Wachstumsfonds Link zur Förderung kopieren

Zuwendung des Landes an den Wachstumsfonds, damit dieser seine gesetzliche Aufgabe der Förderung von Maßnahmen, die der Steigerung von Innovationskraft und Wertschöpfung sowie dem Wachstum der Unternehmen im Land Salzburg und damit der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen, erfüllen kann.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 8: Finanz-und Vermögensverwaltung, Referat 8/02: Budgetangelegenheiten
https://www.salzburg.gv.at/verwaltung_/Seiten/208.aspx

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Berichterstattung vom Fonds an die Landesregierung (siehe oben)

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 12. Dezember 2007 über die Errichtung eines Salzburger Wachstumsfonds (Salzburger Wachstumsfondsgesetz), LGBl Nr 5/2008 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033489