Zuwendung an den Nationalparkfonds Link zur Förderung kopieren

Jährliche Zuwendungen des Landes an den Salzburger Nationalparkfonds zur Förderung und Betreuung des Nationalparks Hohe Tauern gemäß Landesvoranschlag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 527
5010 Salzburg

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.09.2025)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Nationalparkkuratorium hat der Landesregierung jährlich bis 31. März des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht und einen Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr sowie bis 30. Juni einen Jahresvoranschlag für das kommende Jahr zur Genehmigung vorzulegen. Die Landesregierung übt die Aufsicht über den Fonds aus.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 29. Oktober 2014 über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg (Salzburger Nationalparkgesetz 2014 – S.NPG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033430

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