Zuwendung an den Nationalparkfonds Link zur Förderung

Jährliche Zuwendungen des Landes an den Salzburger Nationalparkfonds zur Förderung und Betreuung des Nationalparks Hohe Tauern gemäß Landesvoranschlag.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 527
5010 Salzburg

Das Nationalparkkuratorium hat der Landesregierung jährlich bis 31. März des Folgejahres einen Tätigkeitsbericht und einen Rechnungsabschluss für das vergangene Jahr sowie bis 30. Juni einen Jahresvoranschlag für das kommende Jahr zur Genehmigung vorzulegen. Die Landesregierung übt die Aufsicht über den Fonds aus.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 19. Oktober 1983 über die Errichtung des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg, LGBl Nr 106/1983 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033430