Haus der Natur: Abgangsdeckung Link zur Förderung

Auf Grundlage der Satzungen des „Verein Haus der Natur – Museum für Natur und Technik“ vom 06.11.2012 werden Betriebsabgänge, die sich zur Erreichung des Vereinszweckes notwendigerweise ergeben, je zur Hälfte vom Land Salzburg und von der Stadtgemeinde Salzburg als Patrone des Vereines gedeckt. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Salzburg, Abteilung 2: Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport: Referat 2/03 Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen
Zugallistraße 10, 5020 Salzburg
+4366280422615
volkskultur@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Gemäß § 13 des Organisationstatutes sind das Land Salzburg und die Stadtgemeinde Salzburg als Patrone des Vereines berechtigt, durch ihre amtlichen Organe jederzeit die Vereinsgebarung zu überprüfen. Es ist diesen Organen auf Verlangen in sämtliche Gebarungsunterlagen Einsicht zu gewähren.

Rechtsgrundlage

Satzungen des Vereines "Verein Haus der Natur - Museum für Natur und Technik" vom 06.11.2012

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033422