Elektrofahrzeuge im öffentlichen Interesse
Vorarlberg
Förderungsgegenstand: Gefördert wird die Anschaffung von Fahrzeugen im öffentlichen Interesse mit reinem Elektroantrieb zur Personenbeförderung (Klasse M1 <= 2,0 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgeweicht) sowie zur Güterbeförderung (Klasse N1 <= 2,0 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht). Fahrzeuge im öffentlichen Interesse sind: a) Fahrzeuge für Carsharing b) Fahrzeuge für den Einsatz sozialer mobiler Dienste zur Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben (z.B. Hauskrankenpflege, mobile therapeutische Dienste, Notdienste, Essen auf Rädern, etc.) c) Fahrzeuge für Bauhöfe. Fahrzeuge die dem internen Verwaltungsbetrieb von Gebietskörperschaften dienen sind nicht förderbar. d) Taxis. Förderungswerbende: Alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Art und Ausmaß der Förderung: Die Förderung beträgt € 2.500 für Neuwagen sowie € 1.500 für Gebrauchtwagen und ist jeweils mit 30% der Anschaffungskosten beschränkt. Antragstellung: Einreichung vor Projektbeginn.