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Die Vorarlberger Landesregierung fördert die laufenden Betreuungspersonalkosten von Kinderspielgruppen sowie die Mehrkosten der Kinderspielgruppen bei der Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen.
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft Römerstraße 15, 6900 Bregenz 05574 511 22105 elementarpaedagogik@vorarlberg.at https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)
vorarlberg.at
e4b54d0c-aa54-3a16-6ecf-34ff04489179 (vorarlberg.at)
Das Förderausmaß für die laufenden Betreuungspersonalkosten beträgt 40% der anerkannten Betreuungspersonalkosten.Werden in der Kinderspielgruppe auch schulpflichtige Kinder betreut, so beträgt die Förderung während der Anwesenheit der schulpflichtigen Kinder, 60% der anerkannten Betreuungspersonalkosten.Das Förderausmaß der Mehrkosten durch die Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen richtet sich nach der Anwesenheit des jeweiligen Kindes und der dafür verantwortlichen Betreuungsperson.
Förderungen sind von der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Leistungen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.
Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen hat durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen (Augenschein) zu erfolgen. Die Kontrolldichte solcher stichprobenartiger Vor-Ort-Kontrollen hat sich nach dem Gefahrenpotenzial einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie dem Verhältnismäßigkeits-grundsatz zu richten.
Über jede Vor-Ort-Kontrolle ist ein Bericht abzufassen.