Förderung von Kinderspielgruppen Link zur Förderung

Die Vorarlberger Landesregierung fördert die laufenden Betreuungspersonalkosten von Kinderspielgruppen sowie die Mehrkosten der Kinderspielgruppen bei der Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
05574 511 22105
elementarpaedagogik@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/elementarpaedagogik

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.


Das Förderausmaß für die laufenden Betreuungspersonalkosten beträgt 40% der anerkannten Betreuungspersonalkosten.

Werden in der Kinderspielgruppe auch schulpflichtige Kinder betreut, so beträgt die Förderung während der Anwesenheit der schulpflichtigen Kinder, 60% der anerkannten Betreuungspersonalkosten.

Das Förderausmaß der Mehrkosten durch die Betreuung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen richtet sich nach der Anwesenheit des jeweiligen Kindes und der dafür verantwortlichen Betreuungsperson.

Förderungen sind von der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung auf ihre widmungsgemäße Verwendung zu kontrollieren. Dabei ist zu überprüfen, ob die geförderten Leistungen ordnungsgemäß erbracht und die in der Förderungszusage enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt worden sind.

Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen hat durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen (Augenschein) zu erfolgen. Die Kontrolldichte solcher stichprobenartiger Vor-Ort-Kontrollen hat sich nach dem Gefahrenpotenzial einer missbräuchlichen Förderungsverwendung sowie dem Verhältnismäßigkeits-grundsatz zu richten.

Über jede Vor-Ort-Kontrolle ist ein Bericht abzufassen.

Rechtsgrundlage

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Kinderspielgruppen, Allgemeine Förderbedingungen des Landes
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,46 Mio. Euro

Referenznummer

1033190