Förderung von Schulkindbetreuungen Link zur Förderung kopieren

Förderung im Sinne dieser Richtlinie ist die Förderung von Personalkosten (§ 3), die

  • im Freizeitteil einer schulischen Tagesbetreuung oder
  • auf Grund einer außerschulischen Schulkindbetreuung

an oder außerhalb einer Schule außerhalb der Unterrichts- und Lernzeit entstanden sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Römerstraße 15
Landhaus, A 6901 Bregenz
+43(0)5574/511-22105
bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/schuelerbetreuung-allgemeine-information-und-foerderrichtlinie

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Kinder- und Jugendhilfe Gesetz, Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFLR), Richtlinien zur Förderung von Schülerbetreuungen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033182