Besondere Hilfs- und Rettungsdienste Link zur Förderung kopieren

Basisförderung an Organisationen der besonderen Hilfs- und Rettungsdienste gem. K-RFG zur Erfüllung folgender Aufgaben:

  • Vermissten oder in Not geratenen Personen im unwegsamen, insbesondere im alpinen Gelände (Bergrettung), im Wasser (Wasserrettung) oder in Höhlen (Höhlenrettung) unter Leistung von Erster Hilfe zu helfen, sie zu versorgen, zu bergen oder zu retten.
  • Suche mit Rettungshunden nach Personen, die aufgrund von Naturkatastrophen, geistiger Verwirrtheit oder in Folge von Unfällen in Gelände vermisst werden, in dem keine Absturz- oder Lawinengefahr besteht.

Rechtsgrundlage

Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz - K-RFG; LGBl. Nr 96/1992 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033158