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Für die Anschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen werden Feuerwehren (als Körperschaften öffentlichen Rechts) Subventionen auf Antrag und auf Grundlage entsprechender Förderungs- bzw. Ausstattungsrichtlinien (Förderrichtlinie des Landes NÖ, NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung) geleistet.
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 06.06.2023)