Förderung für Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstige Ausrüstungsgegenstände - Niederösterreich Link zur Förderung kopieren

Für die Anschaffung von Fahrzeugen, Gerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenständen werden Feuerwehren (als Körperschaften öffentlichen Rechts) Subventionen auf Antrag und auf Grundlage entsprechender Förderungs- bzw. Ausstattungsrichtlinien (Förderrichtlinie des Landes NÖ, NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung) geleistet.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Feuerwehrausrüstungsverordnung, Förderungsrichtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1033059