Wald- Umweltmaßnahmen (WUM) Link zur Förderung

Im Zuge dieser Maßnahme wird folgendes gefördert:

  • Einrichtung von Horstschutzzonen
  • Erhaltung von Horstbäumen
  • Erhaltung seltener Baumarten
  • Erhaltung von Altholzinseln
  • Gestaltung und Erhaltung von Sonderbiotopen
  • Gestaltung von Waldrändern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Forstorganisation
forstorganisation@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Anrechenbare Kosten sind Pauschalen, Eigenleistungen, Sachleistungen und Sachkosten. Bei Abrechnung über Kosten sind entsprechende Vergleichsangebote vorzulegen.

Bei Erhaltungsmaßnahmen ist eventuell ein Gutachten der Abteilung Umweltschutz erforderlich.

Vor-Ort-Kontrollen durch die Abteilung Umweltschutz sowie die zuständige Bezirksforstinspektion.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der Forstwirtschaft durch das Land Tirol; Bote für Tirol vom 17.09.2009 Forstlicher Förderungskatalog in der jeweils gültigen Fassung mit Beschluss Landesförderungskonferenz; Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1033042