Intensivbetreuung mit besonderer Beschulung in Wohngemeinschaften Link zur Förderung

Die Intensivbetreuung ist ein Zusatzangebot bei einer stationären Unterbringung in einer Wohngruppe bzw. Wohngemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kinder und Jugendlichen werden durch eine zeitlich auf ein Jahr begrenzte intensive individuelle Unterstützung und Förderung durch eine/n PflichtschullehrerIn wieder befähigt an einer öffentlichen Schule dem Unterricht zu folgen und entsprechende Leistungen zu erbringen sowie die öffentlichen Prüfungen zu absolvieren.

Ziel:

Die Kinder und Jugendlichen sollen durch individuelle Förderung und Motivation eine altersgemäße Arbeitshaltung entwickeln, die sie dazu befähigt, innerhalb eines Jahres am Unterricht an einer öffentlichen Schule teilzunehmen sowie die erforderlichen Prüfungen abzulegen.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032986