Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit Link zur Förderung kopieren

In der Wohngemeinschaft lernen schwangere Frauen, werdende Mütter mit Kleinkindern oder Mütter mit Säuglingen und Kleinkindern, eigene Ressourcen zu nutzen, reale Lebenspläne zu entwickeln und ihren Kindern eine bedürfnisgerechte Versorgung und Umgebung zu bieten, die deren Entwicklung fördert.

Ziel:

Das Grundziel ist die Befähigung von schwangeren Frauen, werdenden Müttern mit Kleinkindern oder Müttern mit Säuglingen und Kleinkindern ihren späteren Alltag (Beziehung, Wohnung, Arbeit, Haushalt und Kindererziehung) selbst zu meistern, um damit die Gefahr einer Störung im sozialen, emotionalen aber auch im psychischen sowie im physischen Bereich für Mutter und Kind auszuschließen.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032812