Präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung Link zur Förderung

Die präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung wird überwiegend in der Wohnung des betreuten Kindes durchgeführt, die Familienmitglieder sind in die Betreuung einzubeziehen. In erforderlichen Fällen kann die Betreuung auch ambulant in der Frühförderstelle erfolgen. Die Dauer dieser Präventivhilfe darf ein Jahr nicht überschreiten.

Ziel:

Die präventive interdisziplinäre Frühförderung und Familienbegleitung soll durch möglichst früh einsetzende Arbeit mit dem Kind und seiner Familie, unter Einbeziehung des gesamten Umfeldes und anderen Fachleuten ermöglichen, dass die Erziehenden und die Familie bei der Entwicklungsförderung ihrer Kinder gestärkt werden, um Entwicklungsdefizite und Verhaltensauffälligkeiten zu vermeiden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835893/DE

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032804