Sozialbetreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung

Sozialbetreuung ist ein niederschwelliger Dienst, der die Eltern bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen soll.

Ziel:

  • Förderung einer positiven Entwicklung des Kindes/der/des Jugendlichen und einer guten Beziehung zwischen Eltern und Kindern und Jugendlichen
  • Stärkung der Erziehungspersonen bei der Bewältigung ihrer elterlichen Aufgaben
  • Entlastung der Erziehungspersonen bei anlassbedingter Überforderung
  • positive Lernhaltung vermitteln
  • schulische Unterstützung

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032796