Tagesmütter im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung kopieren

Familiennahe Betreuung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf durch eine/n ausgebildete/n Tagesmutter/-vater. Tagesmütter/-väter im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sollen die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung des Kindes mit Bedachtnahme des besonderen Betreuungsbedarfs, des besonderen Umfelds, der Herkunft und Kultur unterstützen.

Ziel:

  • dem Kind soll die Möglichkeit geboten werden, sich auszudrücken und zu integrieren, eventuell vorhandene Defizite schrittweise abzubauen und gruppenfähig zu werden
  • Entlastung überforderter Eltern
  • Akzeptanz der/des Tagesmutter/-vaters als Gesprächs- und VertragspartnerIn (vor allem in transkulturellen Handlungsfeldern)

 

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032788