Unterstützung von Einrichtungen im Bildungs- und Ausbildungsbereich Link zur Förderung

Förderung von Studienplätzen für Bundesbedienstete des Bachelor- und Masterstudienganges "Public Management".

FH hat nach Ablauf des jeweiligen Studienjahres bis zum 31. Oktober eines jeden Studienjahres dem FÖRDERUNGSGEBER für jeden Studiengang gesondert einen Bericht, über das abgelaufene Studienjahr zu legen. Aus diesem Bericht muss die Anzahl der Studierenden, unter besonderer Kennzeichnung der Bundesbediensteten, zu Beginn des Studienjahres zu entnehmen sein. Weiters ist anzuführen, welche Studierenden während des Studienjahres aus dem Studiengang ausgeschieden sind. Der Bericht hat auch Angaben über die Verwendung der Mittel sowie die Erreichung der im öffentlichen Interesse gelegenen Ausbildungsziele zu enthalten.

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a BMG 1986 iVm Anlage zu § 2 Teil I Ziff. 14 und Anlage zu § 2 BMG Teil 2 Abschnitt A; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032655