Die FH teilt zu Beginn eines jeden Studienjahres schriftlich dem FÖRDERUNGSGEBER die Bachelor-Studiengänge und Master-Studiengänge, die abgehalten werden, mit und gibt außerdem die Liste der Studierenden bekannt, die an den Studiengängen jeweils teilnehmen werden. Soweit Bundesbedienstete darunter sind, ist zusätzlich deren Bundesdienststelle anzugeben.