Projektförderungen im Bereich des Rechtsschutzes für besondere Personengruppen Link zur Förderung

Projektförderungen im Bereich des Rechtsschutzes für besondere Personengruppen, wie z.B. Rechtsvertretung für Asylwerber in der mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Referat Förderkontrolle UG10
Ballhausplatz 2
1010 Wien
foerderkontrolle10@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

Bundeskanzleramt, Abteilung für Rechts- und Vergabeangelegenheiten
Ballhausplatz 2
1010 Wien
+43 1 53115 202387
recht@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/

Die Beantragung einer Förderung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.

Siehe den im Antragsformular inkludierten „Leitfaden für die Abrechnung von Fördermitteln des Bundeskanzleramtes“.

Weiters ist dem Bundeskanzleramt bis zum jeweiligen Termin, der der entsprechenden Förderungsvereinbarung entnommen werden kann, ein ausführlicher Bericht über die Umsetzung des Projekts/Vorhabens vorzulegen. 

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 lit. a BMG 1986 iVm Anlage zu § 2 Teil I Ziff. 14 und Anlage zu § 2 BMG Teil 2 Abschnitt A; Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik

Referenznummer

1032622