Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinmaßnahmen an Träger nach dem K-MSG
Kärnten
Die Gewährung von Investitionszuschüssen für Kleinmaßnahmen aus Landesmitteln nach den Richtlinien zur Förderung von Sozialbaumaßnahmen haben zum Ziel, notwendige Sozialbaumaßnahmen nach dem K-MSG im Bereich der Gewaltschutzzentren (Frauenhäuser) und der sozial-ökonomischen Betriebe zu verwirklichen. Förderadressat: Gemeinnützige Vereine und Verbände, sonstige Träger der freien Wohlfahrtspflege und Gewaltschutzzentren (Frauenhäuser).