Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Maßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere "Familienhilfen" bzw. "Heimhilfen".

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K- KJHG, LGBl. 83/2013 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1032390