Förderung von Arten- und Lebensraumschutzprojekten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Projekte die der Förderungsrichtlinie zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie gefährdeter Lebensräume entsprechen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland: Abteilung 4 - Referat Arten und Lebensraumschutz
post.a4-natur-lebensraum@bgld.gv.at

Abrechnung in Form einer Rechnungszusammenstellung unter Anschluss der Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen und dazugehörigen Bankkontoauszügen sowie Projektbericht in elektronischer und ausgedruckter Form.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie zur Bewahrung und Verbesserung des Erhaltungszustandes gefährdeter wildlebender Pflanzen und Tierarten sowie gefährdeter Lebensräume beschlossen von der Burgenländischen Landesregierung am 10. Dezember 2013 gemäß § 75 Abs. 7 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes – NG 1990
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032374