Leistungen der Grundversorgung für Fremde in Tirol - Geldleistungen Link zur Förderung

Fremde, die sich in einer Notlage befinden, weil ihre eigenen Mittel und Kräfte zur Abdeckung der Grundbedürfnisse nicht ausreichen und sie diese Mittel auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten, haben Anspruch auf Leistungen der Grundversorgung. An Geldleistungen werden z.B. Taschengeld, Bekleidungsgeld ausbezahlt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
soziales@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Tiroler Grundversorgungsgesetz iVm Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1032366