Landesbeitrag an den Kärntner Schulbaufonds zur Erfüllung der per Kärntner Schulbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben.
Aufgabe des Fonds ist die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) für Volks- und Sonderschulen, Hauptschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Musikschulen sowie für Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten, Horte, Kinderkrippen oder Kindertagesstätten) sofern diese in oben genannten Schulgebäude untergebracht sind.
Die finanzielle Ausstattung des Fonds erfolgt durch: jährliche Landesmittel, jährliche Gemeindebeiträge, Erträge aus veranlagten Fondsmitteln und sonstigen Einnahmen.