Landesbeitrag an den Kärntner Schulbaufonds Link zur Förderung

Landesbeitrag an den Kärntner Schulbaufonds zur Erfüllung der per Kärntner Schulbaufondsgesetz übertragenen Aufgaben.

Aufgabe des Fonds ist die Förderung der Bereitstellung und Sanierung von Schulgebäuden (einschließlich Turnsälen und Lehrwerkstätten) für Volks- und Sonderschulen, Hauptschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen und Musikschulen sowie für Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten, Horte, Kinderkrippen oder Kindertagesstätten) sofern diese in oben genannten Schulgebäude untergebracht sind.

Die finanzielle Ausstattung des Fonds erfolgt durch: jährliche Landesmittel, jährliche Gemeindebeiträge, Erträge aus veranlagten Fondsmitteln und sonstigen Einnahmen.

Gemäß Kärntner Schulbaufondsgesetz § 17 Abs. 1 unterliegt der Fonds der Aufsicht des Landes. Die Aufsicht ist von einem Landesbediensteten wahrzunehmen, der von dem mit den Angelegenheiten der Landesfinanzen betrauten Mitglied der Landesregierung als Aufsichtsorgan bestellt wird. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Erfüllung der Aufgaben des Fonds, die Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie auf die Wahrung der Interessen des Landes und die Sicherheit des Vermögens des Fonds.

Rechtsgrundlage

Kärntner Schulbaufondsgesetz, K-SBFG, LGBl Nr. 7/2009 idgF, Finanzierungsvereinbarung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1032291