Subventionen an gemeinnützige Träger nach dem Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG) Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Kosten des laufenden Betriebes (Betriebskostenzuschüsse, Zuschüsse zu Personal- und/oder Sachaufwand). Förderadressat: Non-Profit-Organisationen; Träger der Freien Wohlfahrt

Der Förderbetrag ist widmungsgemäß und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden. Für die Subventionsabrechnung ist der dafür vorgesehene ABRECHNUNGSVORDRUCK des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abt. 4, zu verwenden. Die Originalrechnungen und Zahlungsabschnitte (Tagesauszüge, Saldierungsnachweise) sind beizuschließen. Auf Wunsch des Landes Kärnten ist einem allenfalls hiermit beauftragten Organ Einsicht in die Bücher, Belege und Aufzeichnungen zu ermöglichen. Es ist ein übersichtlicher Finanzierungsplan vorzulegen, ein Rechnungsabschluss über die Gebarung zu erbringen und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz - K-KJHG, LGBl. Nr. 83/2013, idgF unter Zugrundelegung der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032267