Subventionen an gemeinnützige Träger nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz (K-MSG) Link zur Förderung

Gefördert werden Kosten des laufenden Betriebes (Betriebskostenzuschüsse, Zuschüsse zu Personal- und/oder Sachaufwand). Förderadressat: Non-Profit-Organisationen, Träger nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz

Der Förderbetrag ist widmungsgemäß und nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu verwenden. Für die Subventionsabrechnung ist der dafür vorgesehene ABRECHNUNGSVORDRUCK des Amtes der Kärntner Landesregierung, Abt. 4, zu verwenden. Die Originalrechnungen und Zahlungsabschnitte (Tagesauszüge, Saldierungsnachweise) sind beizuschließen. Auf Wunsch des Landes Kärnten ist einem allenfalls hiermit beauftragten Organ Einsicht in die Bücher, Belege und Aufzeichnungen zu ermöglichen. Es ist ein übersichtlicher Finanzierungsplan vorzulegen, ein Rechnungsabschluss über die Gebarung zu erbringen und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG, LGBl. Nr. 15/2007, zuletzt in der Fassung LGBl56/2013, idgF unter Zugrundelegung der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1032259