Feuerwehrleuten, die bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten verunglückt sind, anderen Personen, die in einem auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgten Hilfs-, Rettungs- oder Katastropheneinsatz verunglückt sind und versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der genannten Personen ist dieser Fonds eingerichtet.
Die Unterstützung besteht in der Gewährung von Beihilfen, laufenden Zuwendungen und sonstigen im Einzelfall zielführenden Geld- oder geldwerten Leistungen. Welche Art der Unterstützung gewährt wird, richtet sich nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall. Bei Bemessung der Unterstützung ist auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Verunglückten im Zeitpunkt des Unglücksfalles Bedacht zu nehmen.