Beihilfen, Zuwendungen für Feuerwehrleute bei Einsätzen - Niederösterreich Link zur Förderung

Feuerwehrleuten, die bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten verunglückt sind, anderen Personen, die in einem auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften erfolgten Hilfs-, Rettungs- oder Katastropheneinsatz verunglückt sind und versorgungsberechtigten Hinterbliebenen der genannten Personen ist dieser Fonds eingerichtet.

Die Unterstützung besteht in der Gewährung von Beihilfen, laufenden Zuwendungen und sonstigen im Einzelfall zielführenden Geld- oder geldwerten Leistungen. Welche Art der Unterstützung gewährt wird, richtet sich nach den besonderen Verhältnissen im Einzelfall. Bei Bemessung der Unterstützung ist auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Verunglückten im Zeitpunkt des Unglücksfalles Bedacht zu nehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Niederösterreich
https://www.noe.gv.at

Rechtsgrundlage

NÖ Einsatzopferfondsgesetz, LGBL 4470

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Referenznummer

1032044