Naturschutz-Vereinsförderung Link zur Förderung

Förderungen von Vereinen und Institutionen, die Projekte und Bildungsmaßnahmen, die konkrete Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft und dem Natur- und Artenschutz leisten, durchführen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Für den Antragsteller entstehen keine Kosten.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Die zweckmäßige Verwendung ist mittels Verwendungsnachweis (siehe Verwendungsnachweis) inkl. Originalrechnungen und Zahlungsnachweis zu belegen.  
  • Ggf. erfolgt eine Vor-Ort-Kontrolle durch ein Organ der Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031954