Mit der Förderung von steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen wird der Betrieb von qualitativ hochwertigen Beratungs- und Serviceeinrichtungen sichergestellt und regionale Einrichtungen für Mädchen und Frauen unterstützt.
AntragstellerInnen können physische oder juristische (z.B. Verein, gemeinnützige GmbH etc.) Personen sein.
Für eine Förderung kommen insbesondere Mädchen- und Frauenberatungsstellen in Betracht, die Mädchen und/oder Frauen durch Maßnahmen der juristischen und psychosozialen Beratung, Information und Prävention bei der Lösung individueller Probleme unterstützen.
Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes ist es, Frauen (gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien) zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen. Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen erreicht wird, spezifisch weibliche Armut eingedämmt wird, für Frauen Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gewährleistet und Gleichstellung in der Arbeitswelt verwirklicht wird.