Strukturförderung Frauen- und Mädchenberatungsstellen Link zur Förderung kopieren

Mit der Förderung von steirischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen wird der Betrieb von qualitativ hochwertigen Beratungs- und Serviceeinrichtungen sichergestellt und regionale Einrichtungen für Mädchen und Frauen unterstützt.

AntragstellerInnen können physische oder juristische (z.B. Verein, gemeinnützige GmbH etc.) Personen sein.

Für eine Förderung kommen insbesondere Mädchen- und Frauenberatungsstellen in Betracht, die Mädchen und/oder Frauen durch Maßnahmen der juristischen und psychosozialen Beratung, Information und Prävention bei der Lösung individueller Probleme unterstützen.

Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes ist es, Frauen (gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien) zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen. Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen erreicht wird, spezifisch weibliche Armut eingedämmt wird, für Frauen Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gewährleistet und Gleichstellung in der Arbeitswelt verwirklicht wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031889