Allgemeine Förderung der Blasmusik Link zur Förderung kopieren

Der NÖ Blasmusikverband wurde mit der finanziellen und administrativen Abwicklung der Fördervergabe im Bereich der Förderung des NÖ Blasmusikwesens vom Land Niederösterreich beauftragt.

Gefördert werden vereinsmäßig konstituierte Musikkapellen, welche an Konzertwertungen teilnehmen in folgenden Bereichen:

  • Der Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen, 
  • dem Ankauf von Blas- u. Schlaginstrumenten,
  • der Durchführung von notwendigen Reparaturen am Instrumentenbestand und dem Ankauf von Noten.

Weitere Beihilfen/Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialfonds, des Darlehensfonds und im Rahmen von Sonderförderungen sind auf der Homepage des NÖ Blasmusikverbandes ersichtlich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-17010
post.k1@noel.gv.at
http://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Kunst___Kultur.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031830