Förderung der Denkmalpflege Link zur Förderung

In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zur Sanierung/Restaurierung von Denkmalen angesucht werden. Als Denkmale gelten Objekte, die nach Denkmalschutzgesetz (BGBl.Nr. 533/1923 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 170/1999) unter Schutz gestellt sind. Dies können Burgen, Schlösser, Stifte aber auch Häuser, Marterln oder Industriebauten sein. Die Sanierung und Restaurierung muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt als verantwortlicher Behörde durchgeführt werden. Ein Ansuchen zur Unterstützung aus Mitteln des Landes Niederösterreich muss noch vor Baubeginn an die Abteilung Kunst und Kultur gerichtet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-13119
noe-denkmalpflege@noel.gv.at
http://www.noel.gv.at/noe/Kunst-Kultur/Foerd_Denkmalpflege.html

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

NÖ Kulturförderungsgesetz 1996; Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031756