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Förderung von internationalen, humanitären Hilfsprojekten sowie Förderung von grenzüberschreitenden Partnerschaftsprojekten mit Nachbarländern. Förderadressat können Vereine, Institutionen, nat. Personen, etc. sein.
Vorlage von Originalbelegen (Rechnungen und Zahlungsbestätigungen) als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung der Förderung.