Förderungen zur Unterstützung der Umsetzung von frauenrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020.
AntragstellerInnen können physische oder juristische (z.B. Verein, gemeinnützige GmbH etc.) Personen sein.
Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes ist es, Frauen (gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien) zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen.
Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert, Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen erreicht wird, spezifisch weibliche Armut eingedämmt wird, für Frauen Schutz vor jeglicher Form von Gewalt gewährleistet und Gleichstellung in der Arbeitswelt verwirklicht wird.