Förderung der Behebung von Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen Link zur Förderung kopieren

Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können auf Basis der jeweils geltenden "Richtlinien der Oö. Landwirtschaftskammer über die Entschädigung von Ernteverlusten" Beihilfen in Aussicht gestellt werden.

FörderwerberInnen sind physische und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften. Anträge können demnach Unselbständige, Firmen, Selbständige, Landwirte, Pensionisten, Vereine, Religionsgemeinschaften usw., welche an ihren landwirtschaftlichen Kulturen einen Schaden durch ein Elementarschadensereigniss erlitten haben, stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
0732/7720-11501
lfw.post@ooe.gv.at
https://www.land-oberoesterreich.gv.at

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996 i.d.g.F.; Richtlinien für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen in der Fassung vom 1.3.2011
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031640