Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können auf Basis der jeweils geltenden "Richtlinien der Oö. Landwirtschaftskammer über die Entschädigung von Ernteverlusten" Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
FörderwerberInnen sind physische und juristische Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften. Anträge können demnach Unselbständige, Firmen, Selbständige, Landwirte, Pensionisten, Vereine, Religionsgemeinschaften usw., welche an ihren landwirtschaftlichen Kulturen einen Schaden durch ein Elementarschadensereigniss erlitten haben, stellen.